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Woche 5

Woche 5 - Rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtiger Hinweis vorab:

Wir können hier keinerlei Rechtsberatung geben. Urheberrecht ist und bleibt eine Grauzone, auch da die EU-Vorgaben zu Artikel 13 und 17 im Moment in vielen Ländern in neue Gesetze gegossen werden. Im Zweifel und bei größeren Projekten solltest Du auf jeden Fall den Rat eines erfahrenen Medienanwalts erfragen. In größeren Organisationen geben zudem Social Media Guidelines gute Hinweise, was erlaubt ist und was nicht.

Grundsätzliches:

Alle Medien und Werke unterliegen dem Urheberrecht und sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Geschützt wird ein Werk oder ein Teil eines Werkes, eine „persönliche geistige Schöpfung", die auf einem Medium abgebildet wird.

Nicht geschützt werden z.B. Ideen oder Konzepte

Ausnahmen sind die sog. Schrankenbestimmungen:

Zitate (§51 UrhG) und Privatkopien (§54 UrhG) können ohne Erlaubnis des Urhebers erstellt werden.

Fragen:

Was sind absolute No-Gos beim Kuratieren?

  • Bilder ohne Urheberrechte verwenden.

  • Creative Commons-Lizenzen nicht genau analysieren und die Inhalte ungefragt nutzen und remixen.

  • Artikel anderer als die eigenen ausgeben bzw. komplett übernehmen.

  • Aggregierte Inhalte anderer nutzen und in einem Produkt als die eigenen verkaufen.

  • Den Urheber nicht nennen!

Wie kann man sich rechtlich absichern?

  • Bei unklarer Rechtslage vor dem Verlinken / Publizieren hol Dir schriftlich von den Urheberinnen die Erlaubnis bzw. frag generell bei ihnen direkt nach, ob du die Inhalte verlinken / verwenden darfst. Ersie freut sich vielleicht und bringt Dich im Idealfall noch auf weitere Ideen oder Verbindungen.

  • Verwende keine direkten Verlinkungen, deren Contents in einem Portal hinterlegt sind, bei dem man sich anmelden muss - wie z.B. Informationsportale mit Paywall und Massive Open Online Course Plattformen (MOOCs).

  • Wenn Du zu Bezahl-Inhalte verlinkst (z.B. Paid Contents oder Artikel, die hinter einer Paywall stehen), markiere dies, damit Deine Zielgruppe weiß, dass sie dafür Geld bezahlen müssen.

  • Falls Du Contents für eine große Organisation bereitstellst und absolut sichergehen willst, dass rechtlich alles 100 % unbedenklich ist, suche Dir einen bekannten und qualitativ hochwertigen Anbieter, wie z.B. Harvard Business Reviews oder LinkedIn Learning und kuratiere in deren Portalen relevante Inhalte.

  • Wenn Du qualitativ hochwertige Medien/Inhalte anderer nicht nur übernimmst, einbettest und weiterleitest sondern selbst Nutzen hinzufügst, indem Du sie in eigene Artikel, Podcasts oder Videos integrierst und die so eine hohe Schöpfungstiefe aufweisen, sind Verlinkungen und Kuratierungen in der Regel rechtlich unbedenklich.

Kata 7:

Mache Dir ein eigenes Bild zum Thema Recht und Kuratierung. Schau Dir im Abspann oder im Impressum des Kanals Deiner gesammelten Youtube-Videos die Hinweise auf das Urheberrecht an (z.B. bei TED-Talks). Lies das Impressum von Blogs. Mach Dir klar, welche Inhalte Du auf jeden Fall mixen und weiterverarbeiten kannst und welche Du nur verlinken darfst.

Kata 8:

Nimm Dir Deine in Woche 3 und 4 erstellte Sammlung der Links, Videos und Artikel vor. Ordne Deine Inhalte. Welche Ressourcen kannst Du ganz unbedenklich nutzen? Welche sind inhaltlich super, urheberrechtlich, aber unklar? Welche Inhalte darfst Du maximal beschreiben und verlinken? Welche Urheber*innen willst Du kontaktieren?

Vertiefungs-Kata:

Recherchiere, ob Du tiefergehende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Kuratierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz herausfinden kannst. Lerne daraus, wie Du am besten die Risiken einschätzen und in Deiner Kuratierung umsetzen kannst.

Wir würden uns freuen, wenn Du Deine Rechercheergebnisse mit uns teilen würdest (<stefan@learning-kurator.de oder unter unseren Twitter Handles @he_schuster, @maki_amw, @sdiepolder), damit wir den Content Curation Guide gemeinsam verbessern können.

Weiterführende Links zu rechtlichen Rahmenbedingungen, aus denen unsere Zusammenfassung entstanden ist:

Weiterführende Lektüre zu Rechtlichem

  • Der große Ratgeber Bild-, Zitat- und Urheberrecht im Frage-Antwort-Stil - ein guter Artikel mit vielen wertvollen Erklärungen von Dr. Kerstin Hoffmann und Dr. Thomas Schwenke <https://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/zitieren-verlinken-bildrechte-urheberrecht-strafen/

  • Der Podcast Rechtsbelehrung von Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter (z.B. die Folge 50) und den dazugehörigen Artikel

  • <https://irights.info/ - Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt - hier ein Ratgeber zu eLearning über Rechtsfragen in der Bildung, Wissenschaft und Lehre

  • Der Blog www.rechtzweinull.de von Dr. Carsten Ullbricht mit einer etwas älteren Einschätzung zu Kuratierung - <http://www.rechtzweinull.de/archives/1849-kuratierung-und-recht-rechtliche-grenzen-fuer-newsrooms-und-content-curation-im-internet.html

  • Ausführlicheres, ca. 12-minütiges Video zum Urheberrecht von nice2know

  • Buch: Silvia Luber, Inga Geisler (2016): Online Trainings und Webinare - Von der Vermarktung bis zur Nachbereitung, Beltz-Verlag, Weinheim.

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